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Fahrt nach Portugal durch Spanien 2026

Das gilt nur auf Autobahnen, nicht auf Landstraßen und darüber hinaus nur für Fahrzeuge mit spanischen Kennzeichen (Mietfahrzeuge). Deutsche Fahrzeuge incl. Wohnmobile dürfen weiterhin das Warndreieck benutzen und es gibt keine Strafe.

Quelle: ADAC
 
Ah. man soll im Auto sitzen bleiben, und warten bis ein LKW hinten drauf rauscht. Gute idee... Aber die Spanier waren schon immer offen für Verrücktheiten. Ich erinnere mich noch an die ersten Monate mit Warnweste- diese wurde dann beim Picknick auf dem Parkplatz gerne getragen von der ganzen Familie. Ich GLAUBE, das mit der EU können wir vergessen. Vereinheitlichung gilt nur noch für waren und Schmiergelder.....:cool:
 
Zusatzfrage: Dürfen dann AuslädnerINNEn in Spanien noch Warndreiecke aufstellen, oder nicht? eine der dümmsten Vorschrieften mit Unausgegorendsten Folgen. Kommt gleich nach Sarkozys Alkotester damals....
 
das gilt nur für spanische Kennzeichen, also auch für Mietwägen, die dann diese Leuchte im Fahrzeug haben. Andere Kennzeichen müssen das nicht haben.
 
Ja- ich freu mich auch. Aber man muss halt solche Vorschriften auch aus der Praxis raus betrachten:
Es heisst dann also, das AUSSTEIGEN bei Panne ist dann nur Spaniern verboten???
Es heisst dann auch, dass LKW FAhrer IMMER bestraft werden, weil es gar icht MÖGLICH ist, von innen eine Magnetlampe aufs DACH zu kleben...
Des weiteren wäre der Lichtblitz gar nicht zu sehen, da LKW ja meist einen Anhänger haben der das Licht logischwerweise verdeckt.
Das ist doch , wie damals in Italien , mit den rotgelben Baken oder in Frankreich der Alkotester (Sohn des Präsidenten war Hersteller) ein ganz ganz dummes Gschäftl mit Sicherheit und zero tolerance.
Ich reg mich also Für meine Mitmenschen in Spanien auf...
PS: Derzeit kosten di Dinger 50 Euro, und sind nahezu ausverkauft.
Ich WETTE, in 3 JAhren redet keiner mehr davon....
Aber ja- es kann uns wurscht sein.
Aber als Praktiker schwer mit anzusehen
 
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Bei Aldi in Spanien derzeit im Angebot.
P.S.: Bitte nicht als Werbung mis-verstehen, sondern als zusaetzliche Information zum aktuellen Thema. Andere Haendler werden aehnliche Modelle zu aehnlichen Preisen anbieten.
 
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Ich finde so eine Leuchte gut. Hatte mal eine Panne da ist Elektrik zusammengebrochen und es ging dann auch nicht das Warnblinklicht. Da waere so Blinklicht hilfreich gewesen
 
GPS hat das Teil auch. Heißt das, dass automatisch beim Einschalten die Einsatzkräfte anrücken? Ich halte es für schon gut, da die Signalwirkung wesentlich besser ist als ein viel zu nahes Warndreieck, wo Unfälle beim Aufstellen passieren. Aber es ist unausgegoren
 
Seh ich auch so. Es wird keiner mehr ein Dreieck aufstelllen, dann das Verbot das Auto zu verlassen....lol... in einer Kurve?? Also ich denk auch, da ist in minutenschnelle die DGT da, und schreibt als erstes ein Ticket.PS: Es gibt 50% Rabatt, wenn man innert 20 Tagen zahlt, aber man muss ANRUFEN, um die jeweilige Kontonummer zu bekommen!!!! Dass das Eintreiben private Inkassounternehmen durchführen, spricht auch eher für ein etwas-ähem- mafiöses system... Quelle ADAC
"Die Bezahlung von Bußgeldern erfolgt in Spanien üblicherweise per Banküberweisung. Leider enthalten die Bescheide meist keine Bankdaten. Diese müssen Betroffene dann telefonisch bei der zuständigen Behörde erfragen. Die Telefonnummer der zentralen spanischen Bußgeldbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) finden Sie auf der Webseite der DGT."
 
Auf der (neulich aufgefrischten) Webseite dgt.es git es eine Liste der zugelassenen Modelle. Diese muessen vernetzbar sein, um die Zertifizierung zu erhalten. Billigteile (manche kosten ab 11 Euros) haben i.d.R. keine Zertifizierung, und sind daher ihren Preis nicht wert. Laut euroweeklynews.com gibt es eine Vielfalt von zugelassenen Modellen bei Amazon, und ein zugelassenes preiswertes Modell (um 23 Euros) ist bei einigen Moeve (ehem. Cepsa) Tankstellen erhaeltlich. Der o.g. Artikel erwaehnt ausdruecklich, dass Wohnmobile die vernetzte Warnleuchte bereits benoetigen - die kommende Ablauffrist fuer Anfang 2026 gilt also nicht fuer diese Fahrzeugklasse.
 
Es war in dem englischsprachigen Artikel nicht ausdruecklich von auslaendischen Wohnmobilen die Rede, sondern generell von allen Fahrzeugen auf Spaniens Strassen. Der genannte Artikel steht uebrigens hier: New car safety rule in Spain 2026
Falls es Ausnahmeregelungen der spanischen Gesetzgebung fuer auslaendische Fahrzeuge geben sollte, waere mir dies neu (*). Ein Link fuer solche Ausnahmeregelungen waere hilfreich, wenn es tatsaechlich welche geben sollte. In Deutschland z.B. gilt die StVO (Strassenverkehrsordnung) m.W. fuer alle Fahrzeuge, egal welches Landeskennzeichen sie haben. Wenn es Unterschiede gibt, dann sind die Gesetze fuer Lenker von Fahrzeugen mit auslaendischen Kennzeichen m.E. eher strenger als fuer einheimische Fahrer (z.B. "Steuerhinterziehungs-Verdacht", maximale Aufenthaltsdauer des auslaendischen Fahrzeugs, usw.).
Ob die lokalen Behoerden bei Stichproben oder Unfaellen bei Fahrzeugen mit auslaendichen Kennzeichen allerdings "ein Auge zudruecken", haengt wohl eher vom jeweiligen Beamten oder Richter ab... so wie ueberall.
Weitere Links: https://www.dgt.es/export/sites/web...rtificados-v16/2311_SENAL-V-16_v11-aleman.pdf
(*) Allerdings gibt es im Gesetz tatsaechlich eine Ausnahmeregelung:
Laut Deepl-Uebersetzung von: https://www.dgt.es/export/sites/web...-16-CIRCULACION-INTERNACIONALfin.pdf.xsig.pdf
3. KENNZEICHNUNGEN FÜR STILLGELEGTE FAHRZEUGE FÜR IN ANDEREN LÄNDERN ZUGELASSENE FAHRZEUGE IM INTERNATIONALEN VERKEHR IN SPANIEN
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 wird davon ausgegangen, dass in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr in Spanien verkehren, den Vorschriften entsprechen, wenn sie die in den Vorschriften des Herkunftslandes vorgesehenen Vorsignaldreiecke oder andere Vorrichtungen mit ähnlicher Funktion mitführen oder erforderlichenfalls verwenden.
 
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Da wäre es doch nur sinnvoll das Blinkding generell vorzuschreiben, allerdings finde ich, dass eine Unfall-/Pannenstelle richtig abzusichern ist und ob dann das Blitzlicht soviel bringt, wie ein korrekt aufgestelltes Warndreieck?

Außerdem glaube ich, dass ich besser nicht im Auto sitzenbleiben will, sondern mich hinter die Leitblanke begebe...

Nebenbei: die "2 Warndreieckregel" galt ja bereits auch nur für Fahrzeuge mit span. Zulassung.
 
Es kann ja nichts schaden, dass man beides zur Absicherung verwendet. Im Gegenteil. Warndreieck in ausreichendem Abstand und diese Blinkleuchte sollte eine gute Lösung zur eigenen Sicherheit sein.
 
Die zertifizierte Notfall-Leuchte ist ja nicht lediglich ein optisches Sicherheits-Warnsignal fuer Nacht und/oder Nebel, sondern auch ein ueber das Mobiltelefon-Netzwerk verbundener Stand-/Liegeort-Peilsender fuer die Notfall-Dienste. Zugelassene Geraete haben typischerweise ein eingebautes Einweg-Handy-Radio mit integrierter SIM Karte, die bis 2038 und ohne zusaetzliche Bezahlmassnahmen oder Vertraege gueltig ist. Man muss lediglich darauf achten, dass die jeweiligen Batterien fuer das Geraet frisch sind. Optionen fuer den direkten Anschluss an die 12V Stromversorgung des Fahrzeugs, oder USB-Aufladebuchse fehlen bei diesen Geraeten, weil sie trotz widriger Wind/Wetter-Konditionen autonom funktionieren muessen.
Anm: Es wuerde mich nicht wundern, wenn diese Gerete auch von manchen Wanderern (z.B. in den Bergen, Caminho de Santiago, etc.) oder Wassersportlern innerhalb des Landes und/oder nahe der Kuesten als Notfall-Signal mitgefuehrt wuerden, da diese kompakt und wasserdicht sind, und weitaus billiger als Satelliten-verbundene Systeme.
 
Da eCall seit 2018 in Neuwagen integriert sein muss (EU-Verordnung 2015/758) ist das System sicherlich nur eine vorübergehende Ergänzung, die in einigen Jahren wieder verschwunden ist. Gut finde ich es trotzdem und man es sollte alles für eine gute Absicherung einer Gefahrenstelle tun.
Erst gestern wieder kurz vor Loulé auf der A22....Unfall mit mehreren Fahrzeugen, noch keine Polizei vor Ort und alle standen dort rum, aber Warndreieck....nichts zu sehen.

@Alexpat: Deine Anmerkung ist eine gute Idee(y):cool:
 
Die zertifizierte Notfall-Leuchte ist ja nicht lediglich ein optisches Sicherheits-Warnsignal fuer Nacht und/oder Nebel, sondern auch ein ueber das Mobiltelefon-Netzwerk verbundener Stand-/Liegeort-Peilsender fuer die Notfall-Dienste. Zugelassene Geraete haben typischerweise ein eingebautes Einweg-Handy-Radio mit integrierter SIM Karte, die bis 2038 und ohne zusaetzliche Bezahlmassnahmen oder Vertraege gueltig ist. Man muss lediglich darauf achten, dass die jeweiligen Batterien fuer das Geraet frisch sind. Optionen fuer den direkten Anschluss an die 12V Stromversorgung des Fahrzeugs, oder USB-Aufladebuchse fehlen bei diesen Geraeten, weil sie trotz widriger Wind/Wetter-Konditionen autonom funktionieren muessen.
Anm: Es wuerde mich nicht wundern, wenn diese Gerete auch von manchen Wanderern (z.B. in den Bergen, Caminho de Santiago, etc.) oder Wassersportlern innerhalb des Landes und/oder nahe der Kuesten als Notfall-Signal mitgefuehrt wuerden, da diese kompakt und wasserdicht sind, und weitaus billiger als Satelliten-verbundene Systeme.
Und Du meinst, Dass bei einem Notfall in den Bergen die "D"ireccion "G"eneral de "T"raffico kommt... Viel Spass beim WAAARTEN. lol
 
Wer genau am Ende zu Hilfe kommt ist letztendlich egal, solange ein Not-Signal erzeugt, empfangen, und von einem Notfall-Fachmann zeitgerecht ausgewertet wird. Glueck spielt bei Notfaellen natuerlich auch immer eine gewisse Rolle. Das Glass muss eben nicht immer und fuer alle halb-leer sein.
 
Ich habe mir dieses bei Aliexpr für 3.40€
gekauft. Hat zwar kein Funk , aber blinkt gut,
mehr brauche ich nicht.IMG_20250531_154611.jpg
 

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